Sofern sich der zu zahlende Beitrag bzw. die Gebühren aus variablen Beiträgen / Gebühren ergibt, werden die im Vormonat in Anspruch genommenen Mengen mit den jeweiligen Beiträgen multipliziert und zum Fälligkeitsdatum fällig.
Bei Vorliegen eines Einzugsmandates werden diese Beträge gemäß dem Zahlungsplan durch die Regionalverwaltung Oberursel unter Angabe der GläubigerID und der Mandatsreferenz eingezogen.
Eine gesonderte Abbuchungsanzeige erfolgt nicht.